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   BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90   

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https://dejure.org/1991,7550
BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90 (https://dejure.org/1991,7550)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1991 - 2 StR 574/90 (https://dejure.org/1991,7550)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 2 StR 574/90 (https://dejure.org/1991,7550)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Steuerungsvermögens bei planmäßigem, zielstrebigem und folgerichtigem Verhalten, und einer Blutalkoholkonzentration von 2,21 %o

 
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  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90
    Die dem Angeklagten um 9.55 Uhr entnommene Blutprobe ergab einen Blutalkoholwert von 1, 01 %o. Daraus errechnet sich bei Zugrundelegung eines stündlichen Abbauwertes von 0, 2 %o zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 10; Salger DRiZ 1989, 174) für die Tatzeit um 5.00 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von 2, 21 %o.

    Nach medizinisch gesicherter Erfahrung liegt bereits bei einem Blutalkoholwert von 2, 00 %o an aufwärts die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit zumindest nahe (NStZ 1984, 408; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 12).

  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90
    Andererseits braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten der Annahme einer erheblichen Herabsetzung des Steuerungsvermögens nicht entgegenzustehen, weil gerade ein alkoholgewöhnter Täter sich im Rausch meist noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten kann, obwohl das Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1984, 506; 1987, 276; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 11; BGH, Urt. vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; st. Rspr.).
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90
    Nach medizinisch gesicherter Erfahrung liegt bereits bei einem Blutalkoholwert von 2, 00 %o an aufwärts die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit zumindest nahe (NStZ 1984, 408; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 12).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90
    Die dem Angeklagten um 9.55 Uhr entnommene Blutprobe ergab einen Blutalkoholwert von 1, 01 %o. Daraus errechnet sich bei Zugrundelegung eines stündlichen Abbauwertes von 0, 2 %o zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 10; Salger DRiZ 1989, 174) für die Tatzeit um 5.00 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von 2, 21 %o.
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88

    Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke -

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90
    Nach medizinisch gesicherter Erfahrung liegt bereits bei einem Blutalkoholwert von 2, 00 %o an aufwärts die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit zumindest nahe (NStZ 1984, 408; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 12).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90
    Andererseits braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten der Annahme einer erheblichen Herabsetzung des Steuerungsvermögens nicht entgegenzustehen, weil gerade ein alkoholgewöhnter Täter sich im Rausch meist noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten kann, obwohl das Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1984, 506; 1987, 276; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 11; BGH, Urt. vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; st. Rspr.).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90
    Andererseits braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten der Annahme einer erheblichen Herabsetzung des Steuerungsvermögens nicht entgegenzustehen, weil gerade ein alkoholgewöhnter Täter sich im Rausch meist noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten kann, obwohl das Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1984, 506; 1987, 276; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 11; BGH, Urt. vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; st. Rspr.).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90
    Andererseits braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten der Annahme einer erheblichen Herabsetzung des Steuerungsvermögens nicht entgegenzustehen, weil gerade ein alkoholgewöhnter Täter sich im Rausch meist noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten kann, obwohl das Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1984, 506; 1987, 276; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 11; BGH, Urt. vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; st. Rspr.).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90
    Die dem Angeklagten um 9.55 Uhr entnommene Blutprobe ergab einen Blutalkoholwert von 1, 01 %o. Daraus errechnet sich bei Zugrundelegung eines stündlichen Abbauwertes von 0, 2 %o zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 10; Salger DRiZ 1989, 174) für die Tatzeit um 5.00 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von 2, 21 %o.
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